Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikkapelle Westerheim e.V.

 

1. Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

 

2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.kmf-2023.de .

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zwischen dem Ticketkäufer / Ticketkäuferin und der

Musikkapelle Westerheim e.V.
Markus Kneer
Obere Gasse 2
D-72589 Westerheim 

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop, stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

 

3. Es besteht kein Widerrufsrecht des Kunden

Bei dem Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die MKW bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Karten für nicht wahrgenommene Konzerte sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen

Die MKW hat das Recht, bei Zahlungsverzug bzw. bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.

 

4. Jugendschutz / Aufsicht

(1) Auf dem gesamten Gelände ist das Jugendschutzgesetz in Kraft.

Bitte beachten Sie beim Kauf von Eintrittskarten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes. Säuglingen und Kleinkindern ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht, Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.  Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung spätestens um 24.00 Uhr verlassen.

Ausweiskontrolle!

(2) Personen, die kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn, der Aufsichtspflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden (§832 BGB).

 

5. Allgemeine Informationen zu den Veranstaltungen

(1) Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern.

(2) Alle gültigen Eintrittskarten für die Veranstaltungen der MKW werden beim Einlass entwertet. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Mit Eintrittskarten ohne gültigen Kontrollabschnitt erfolgt kein Einlass. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust der Eintrittskarte

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte / Bändchen ihre / seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für aus Zelten gestohlene Sachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.

(5) Der Besucher betritt das Festgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen

(6) Bei der Veranstaltung können kurzfristige Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler (-gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(-gruppen) bestehen nicht. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen

(7) Bei Abbruch der Veranstaltung, aufgrund behördlicher Anordnung, wegen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Weiterhin hat der Besucher keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht.

(8) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

(9) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).

 

6. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist 72589 Westerheim

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG)

 

7. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.